1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Kunden, nachfolgend “Verkäufer” genannt und Trauschmuck Sperling GmbH, nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet. Entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Zustandekommen eines Kaufvertrages
Der Verkäufer kann die Ware persönlich im Ladengeschäft des Anbieters zum Ankauf vorlegen oder die Ware auf dem Versandweg an den Anbieter übermitteln. Der Verkäufer erklärt, zum Zeitpunkt des Verkaufs (bei der Vorlage im Ladengeschäft oder zur Zeit der Übersendung der Ware) volljährig und voll geschäftsfähig zu sein. Er erklärt weiterhin, dass er hinsichtlich der Ware verfügungsberechtigt und die Ware nicht mit Rechten Dritter belastet ist.
Postsendungen muss zwingend das Edelmetall-Begleitschreiben ausgefüllt und unterschrieben beigefügt werden. In diesem sind wahrheitsgemäße Angaben zu Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Art und Menge der Waren vom Verkäufer zu tätigen. Weiterhin muss hier angegeben werden, ob es sich bei dem Verkäufer um eine politisch exponierte Person handelt. Das Formular wird vom Anbieter unter https://www.goldankauf-ge.de/begleitschreiben.pdf bereit gestellt.
Zusendungen von Gold, Zahngold, Silber, Platin, Schmuck, Labormetallen, Edelmetallabfällen und anderen Wertgegenständen erfolgen grundsätzlich auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko der Verkäufer. Bei Werten von EUR 2.500,00 oder mehr bietet der Anbieter eine kostenlose versicherte Abholung über UPS und den Zwischenanbieter Bertram an. Im Falle der Abholung liegt das Risiko beim Anbieter.
Die vom Verkäufer durch Zusendung oder im Ladengeschäft persönlich vorgelegten Wertgegenstände werden von dem Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen überprüft. Nach Begutachtung der persönlich vorgelegten oder dem Anbieter zugesandten Gegenstände und der Ermittlung des aktuellen Wertes wird der Anbieter dem Verkäufer bei Interesse an einem Ankauf ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Bei einem persönlichen Ankauf im Ladengeschäft des Anbieters hat das Angebot nur Gültigkeit für den sofortigen Verkauf. Bei Wertsendungen kommt der Kaufvertrag durch fernmündliche und schriftlich zu bestätigende Annahme des Angebots seitens des Verkäufers zustande. Das Angebot des Anbieters hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Anschließend behält sich der Anbieter vor, das Angebot anzupassen.
Bewertungsgrundlage für das Angebot bei Wertsendungen / Postsendungen ist der unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Ankaufspreis des Anbieters am Tag des Eingangs der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen des Anbieters. Der jeweilige Ankaufspreis ist auf der Website des Anbieters unter folgender URL abrufbar: https://www.goldankauf-ge.de/preise
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für eventuell bei einer Begutachtung bzw. beim Auslösen von Edel- bzw. Halbedelsteinen entstehende Schäden oder deren vollständige Zerstörung.
Der Ankaufspreis wird von dem Anbieter innerhalb von 1-3 Tagen nach Vertragsschluss an die vom Verkäufer angegebene Bankverbindung bzw. Zahlungsadresse ausgekehrt. Eine Barzahlung ist bei persönlicher Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände bis zu einem Wert von EUR 10.000,00 möglich. Bei einem höheren Ankaufspreis erfolgt die Zahlung per Überweisung.
Der Ankauf von Gegenständen von Unternehmern muss dem Anbieter gesondert angezeigt werden. Sollte wider Erwarten keine Übereinkunft zustande kommen oder aber eine Angebotsabgabe aus anderen Gründen nicht möglich sein, sendet der Anbieter den/die Artikel auf Kosten des Verkäufers an die genannte Anschrift zurück.
Es besteht keine Ankaufsverpflichtung des Anbieters. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Gespeichert werden jedoch die Angebotsbestätigung sowie das vom Verkäufer verschickte Begleitschreiben. Derzeit ist ein Vertragsschluss nur in deutscher Sprache möglich.
3. Begutachtung der Ware
Damit der Anbieter eine schnelle Bearbeitung und Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände gewährleisten kann, gestattet der Verkäufer die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände.
Soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold- bzw. Edelmetall-Wertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten, wird sich der Anbieter vorab mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, um dessen Zustimmung einzuholen. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung mit Zustimmung des Verkäufers begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn die Zerstörung zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist und soweit dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind.
Sollte die Warensendung aus Positionen bestehen, die nicht angekauft werden, erhebt der Anbieter eine Rücksendungsgebühr in Höhe von 12 Euro für den Versand innerhalb Deutschlands. In dieser Gebühr sind die Rückführungskosten (Postdienstleister) sowie das Verpackungsmaterial enthalten. Sollten einzelne Teile einer Warensendung nicht angekauft werden, wird die Rücksendungsgebühr in Höhe von 12 Euro mit dem Ankaufspreis für die angekauften Waren verrechnet, oder aber der Verkäufer wird den Betrag von 12 Euro für die Rückführung überweisen, soweit eine Rücksendung von ihm gewünscht ist.
4. Mängel
Eventuelle Transportschäden an zugesandten Gegenständen werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann.
Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich in den Räumen des Anbieters begutachtet, bzw. für eine entsprechende Begutachtung abgeholt und dann an den Verkäufer zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen.
Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben bzw. sollten vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, wird ihm dies schriftlich und telefonisch mitgeteilt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei groben Abweichungen die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
5. Rücksendung
Im Falle einer ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Übersendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden sind, spätestens jedoch bei Verlassen der Obhut des Anbieters.
6. (Kein) Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht auch dann, wenn zwischen Anbieter und Verkäufer ein Fernabsatzvertrag zustande kommen sollte, kein Widerrufsrecht, da der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
7. Datenschutz
Alle persönlichen und privaten Kundendaten, die von Verkäufern an den Anbieter übermittelt werden, etwa durch das Edelmetall-Begleitschreiben oder bei einer sonstigen Kontaktaufnahme, unterliegen der Geheimhaltung. Der Anbieter schützt die Daten der Verkäufer sorgfältig und stellt diese Dritten ausschließlich dann zur Verfügung, soweit er per Gerichtsbeschluss oder behördlicher Seite dazu aufgefordert werden sollte. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.
8. Eigentumsübertragung
Die Eigentumsübertragung hinsichtlich der angekauften Gegenstände erfolgt mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Anbieter an den Verkäufer.
9. Geldwäschegesetz
Nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) ist gegebenenfalls eine persönliche Identifikation des Verkäufers mittels gültigen Ausweisdokumenten notwendig.
10. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Zusendungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Hamburg.
12. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Juli 2025